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Neuer Bußgeldkatalog: Was lange währt, wird endlich gut?

15.10.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Nach zähem Ringen hat der Bundesrat am 08. Oktober den zuvor von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss zur StVO-Novelle verabschiedet. Vorausgegangen waren dem neuen Bußgeldkatalog anhaltende politische Diskussionen. Die nun in Teilen abgemilderten Sanktionen waren ursprünglich Teil einer umfassenderen Reform der Straßenverkehrsordnung, die bereits im April 2020 in Kraft getreten ist. Doch nur einen Monat später kassierte das Bundesverkehrsministerium (BMVI) den Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers wieder ein. Aufgrund anhaltender Rechtsunsicherheit kehrten die Länder bis auf Weiteres zum alten Regelwerk zurück, es folgte ein anhaltender Streit um Strafmaß und Fahrverbote. Mit dem Beschluss findet die Debatte nun ihr vorzeitiges Ende. Im Ergebnis steigen Bußgelder fast flächendeckend teils erheblich, besonders Raser und Falschparker müssen fortan deutlich tiefer in die Tasche greifen. Anders als im ersten Gesetzesentwurf vorgesehen bleiben die Fahrverbotsgrenzen hingegen unverändert, ein Erfolg für Kritiker und Interessenverbände. Wenn der Beschluss in voraussichtlich wenigen Wochen rechtskräftig wird, scheint neuerliche Konfusion in der Bevölkerung vorprogrammiert: Zu langwierig und verworren ist die Entstehungsgeschichte des neuen Regelwerks. #userInhaber# von der #userName# hat von Berufswegen täglich mit der StVO zu tun und erklärt, worauf sich Verkehrssünder zukünftig einstellen müssen: „Für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrts- und Abbiegeverstöße werden die Verwarnungsgelder nahezu verdoppelt. Hinzu kommen einige gänzlich neue Regeln, so wird z.B. das Befahren der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zukünftig mit 240 Euro geahndet, obendrein gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.“ Im Bezug auf falsch abgestellte Fahrzeuge finden sich im Bußgeldkatalog zahlreiche neue Verstöße – versehen mit jeweiligen Sanktionen. „Hierbei handelt es sich mehr um eine Ausdifferenzierung bereits geltender Regeln“, so #userInhaber#. „Das Parken in zweiter Reihe, auf Rad- oder Busfahrbahn war auch in der Vergangenheit unzulässig, der Gesetzgeber schafft sich nun Möglichkeiten, gezielt nach Schwere des Vergehens zu sanktionieren.“ So variieren die entsprechenden Bußgelder, je nachdem, ob durch das falsch geparkte Auto eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht. Das selbst erklärte Ziel der Gesetzesnovelle besteht indes in der Förderung einer „sicheren, klimafreundlichen und modernen Mobilität“. Folglich werden auch Umweltverstöße und Beeinträchtigungen der alternativen Verkehrsformen strikter geahndet. Wer etwa dem Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt, muss anstatt 10 neuerdings 80 Euro zahlen, auch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei kommt nun dazu. Doch inwieweit wirken höhere Strafen tatsächlich abschreckend auf Verkehrssünder? „Prinzipiell sind Bußgelder ein probates Mittel“, meint #userInhaber#. „Allerdings ist und bleibt Verkehrssicherheit keine Frage der Bezahlbarkeit. Im internationalen Vergleich sind Verkehrsdelikte in Deutschland übrigens weiterhin relativ billig – das weiß jeder, der im Urlaub schon einmal ein Knöllchen bekommen hat.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Der tägliche Wahnsinn: Ruhe bewahren im Stadtverkehr

15.08.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Das urbane Lebensgefühl ist im 21. Jahrhundert weiter allgegenwärtig, die städtische Umgebung bestimmt unseren Alltag. Doch im Dschungel der Großstadt werden Verkehrsadern immer häufiger zu Trampelpfaden, das hektische Treiben zehrt zunehmend an den Nerven. Deutsche Städte sind Ballungszentren und Verkehrsknotenpunkte. Die urbane Infrastruktur ist dabei das Herzstück des städtischen Körpers: Der hochfrequente Pulsschlag des Straßennetzes bestimmt den Takt unseres Mobilitätsverhaltens – und droht bei Überlastung schon einmal zu kollabieren. Nicht zufällig sprechen Forscher in diesem Zusammenhang von einem „Verkehrsinfarkt“. Kein Wunder, schließlich teilen sich rund um die Uhr die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer den städtischen Asphalt: Fußgänger, Radfahrer, Autos, Mopeds, Busse, Bahnen, Skateboards und neuerdings sogar E-Roller tummeln sich dicht gedrängt auf deutschen Straßen und Bürgersteigen. Nicht nur die Umwelt leidet unter der Überlastung, auch der Mensch reagiert anfällig auf Lärm und Abgase des städtischen Verkehrs. Aber auch die psychische Belastung aufgrund von Stress in Folge verstopfter Straßen und stockenden Verkehrs ist nicht zu unterschätzen. „Stress begleitet Tag für Tag Millionen von Autofahrern auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule der Kinder“, so #userInhaber# von der #userName#. „Dabei gibt es keinen schlechteren Beifahrer: Das permanente Gehetztsein mindert unsere Aufmerksamkeit und verleitet uns zu riskanterem Fahrverhalten.“ Doch gelassen bleiben fällt schwer, wenn der Verkehr regelmäßig zu den Stoßzeiten nahezu vollständig zum Erliegen kommt. „Das einzig wirklich effektive Mittel, um dem alltäglichen Wahnsinn auf innerstädtischen Straßen zu begegnen, ist Entschleunigung“, weiß #userInhaber#. „Zeitmanagement und vorausschauende Planung helfen, gar nicht erst in terminlich bedingte Hektik zu verfallen. Anstatt mit Vollgas auf die gelbe Ampel zuzusteuern oder sich notgedrungen in waghalsige Parklücken zu zwängen, besser eine halbe Stunde früher losfahren!“ Stop-and-go ist jedoch nur eines von vielen Ärgernissen, mit denen sich Autofahrer in Städten herumschlagen: Hohe Parkgebühren, zu wenig Parkmöglichkeiten, Baustellen und nicht zuletzt das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer sorgen für eine aufgeheizte Stimmung auf den Straßen. Wer nicht nur sein Nervenkostüm, sondern auch die Umwelt schonen möchte, dem rät #userInhaber# schlicht dazu, das eigene Auto hin und wieder einfach stehen zu lassen: „Zusätzlich zu öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine stetig wachsende Anzahl innovativer Angebote, um mobil zu bleiben. Von Bike-Rental bis hin zu Carsharing ist für jeden etwas dabei. Sogar die klassische Fahrgemeinschaft erlebt dank digitaler Technologien zurzeit eine regelrechte Renaissance. Damit entgehen Sie mitunter zwar auch nicht dem zermürbenden Stadtverkehr, aber geteiltes Leid ist bekanntlich halbes Leid!“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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Raser, Drängler und Co.: Aggressivität am Steuer

15.07.2021 | FAHRSCHUL-WISSEN

Lichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig. Viele Autofahrer in Deutschland pflegen scheinbar einen äußerst laxen Umgang mit geltenden Verkehrsregeln: 10.991.274 sogenannte verkehrsauffällige Personen zählte das Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister zu Jahresbeginn. Doch nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist gleichbedeutend mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Die abgelaufene Parkuhr oder das Fahren ohne gültiges Kennzeichen sind sicher keine Kavaliersdelikte, im Unterschied zu aggressiven und rücksichtslosen Fahrern aber vergleichsweise harmlos. Wer schon einmal Opfer eines Dränglers geworden ist, weiß um die Bedrohung, die von Verkehrsrowdys ausgeht. Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt #userInhaber# von der #userName# in #userCity#. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“ Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechende Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so #userInhaber#. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“ Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – der Fahrer wird dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden. Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrern rät #userInhaber# vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“ Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers. Nach erfolgreichen Ermittlungen ist die Straße dann ein Stück sicherer – und das Fahreignungsregister um einen Verkehrssünder reicher. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

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